Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde. Ihre Aufgabe ist es, die Kirchgemeinde nach innen und aussen zu vertreten. Folgende Personen gehören zur Kirchenpflege:
Rechte und Pflichten der Kirchenpflege sind:
- Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung und Vollzug der Beschlüsse
- Anordnung von Wahlen und Abstimmungen sowie die Sicherstellung des Stimmregisters
- Anstellung der Mitarbeiter für die Seelsorge, sowie des weiteren Personals. Sie ist befugt, Mitarbeiter, soweit sie nicht der Urnenwahl unterstehen, privatrechtlich anzustellen
- Aufsicht über den Finanzbereich
- Verwaltung des Gemeindevermögens, Unterhalt der Gebäude sowie des Inventars
- Führung des Gemeindearchivs
- Bestellung von Kommissionen